Der Flughafen

Berlin-Tempelhof soll lebendiges UNESCO Weltkulturerbe

werden

Bürgerbegehren erfolgreich

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Bürgerentscheid im Bezirk Tempelhof Schöneberg am 7. Juni 2009 (Europawahl)

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de dankt allen Helfern und Unterstützern

Das Bürgerbegehren mit dem Titel "Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen" wurde erfolgreich beendet. Beim Wahlleiter wurden insgesamt 10.417 Unterschriften abgegebenen - davon wurden insgesamt 7.733 Stimmen als gültig bestätigt. Da die Bezirksverordnetenversammlung die Ziele des Bürgerbegehrens zurückgewiesen hat, wird es nun am 7. Juni 2009 (Tag der Europawahl) zum ersten Bürgerentscheid in Bezirk Tempelhof-Schöneberg kommen.

Ziel des Bürgerbegehrens ist der authentische Erhalt des Flughafens Tempelhof in seiner Gesamtheit, eine Erweiterung des Denkmalschutzes auf die Gesamtanlage und eine zukünftige Ernennung zum UNESCO Weltkulturerbe.

Ziel ist ausdrücklich nicht die Nutzung als Verkehrsflughafen, wie beim ICAT-Volksentscheid im Jahr 2008. Wir streben eine Nutzung an, die der geschichtlichen Bedeutung des Ortes gerecht wird und ihn für die Zukunft in seiner in 85 Jahren gewachsenen Form bewahrt. Die vorgeschlagene Nutzung als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen bietet eine wirtschaftliche Basis, die mit Unternehmen und Ausbildungsbetrieben aus der Luftfahrtbranche und den lange geplanten Museen einen einzigartigen Ort der Luftfahrtgeschichte schaffen sollen - ohne den Steuerzahler einen Cent zu kosten.

Vor allem die Senatspläne zur Bebauung müssen nach unserer Meinung unbedingt verhindert werden. Es gibt weder einen Bedarf für zusätzliche Wohn- und Gewerbegebiete in Tempelhof, noch sind die Pläne des Senats wirtschaftlich sinnvoll. Sie zerstören eine für das Stadtklima äußerst wichtige Freifläche, die zudem noch zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten beherbergt. Einziger Gewinner bei den Plänen wird die Immobilienspekulation sein. Schon jetzt zeigt der Mistspiegel rund um das Gelände deutlich steigende Mieten.

Für einen Erfolg muß beim Bürgerentscheid muß die Mehrheit der Wähler im Bezirks mit JA für den Vorschlag stimmen und die Wahlbeteiligung bei mindestens 15% liegen. Auch EU Bürger können an der Abstimmung teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Wer zur Abstimmung am 7. Juni verhindert ist, kann ab dem 29. April Briefwahl beantragen (Antrag unten) oder auch schon vorzeitig im Bürgeramt abstimmen gehen.

Wortlaut des Abstimmungstextes

Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten - als Weltkulturerbe schützen

  1. Der Zentralflughafen Berlin-Tempelhof ist ein Denkmal von nationalem und internationalem Rang und als solches dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Der bestehende Denkmalschutz für die Gesamtanlage (Gebäude und Vorfeld) ist ohne Einschränkung beizubehalten und darüber hinaus durch das Landesdenkmalamt auf Freiflächen, Roll und Startbahnen mit Schutzstreifen sowie Betriebsflächen auszudehnen. Die Erweiterung des Denkmalschutzes rechtfertigt sich aufgrund der herausragenden geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung des Objekts (gemäß § 2 Abs. 2 und 3 DSchG Bln) und insbesondere der Nutzung als Flughafen. Die Ernennung zum Weltkulturerbe ist intensiv zu betreiben. Eigentümer, Betreiber und Öffentliche Hand sind gemeinsam zum Erhalt zu verpflichten.
  2. Das Bezirksamt soll sich beim Landesdenkmalamt für die Erweiterung des Denkmalschutzes und bei Senat und Bundesregierung für eine zukünftig schwerpunktmäßige Nutzung als Regierungs-, Rettungs-, und Ausweichflughafen einzusetzen.
  3. Der Flächennutzungsplan für das Tempelhofer Feld soll auf den Stand von 1984 zurückgeführt werden. In jedem zukünftigen Bebauungsplan soll die flugbetriebsfremde Bebauung sowie die Umnutzung untersagt und die bestehenden Bauschutzbereiche analog §12 ff. LuftVG weiterhin freigehalten werden.

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